AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Hebammen Andrea Hönig (nachfolgend „Hebamme“ genannt).

Letzte Änderung: 05.04.2024
  1. Allgemeines und Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Beratungsleistungen und/oder sonstigen Leistungen 
der Hebamme Andrea Hönig, nachfolgend „Hebamme“. Soweit in den AGB die weibliche Form der Anrede verwendet wird, dient
dies der sprachlichen Vereinfachung. Die AGB gelten gleichermaßen für männliche und weibliche oder juristische Personen.
Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung. Der Umfang der Leistung (Ort, Zeit, Dauer, Thema) ergibt
sich aus der jeweiligen Beschreibung in der zum Zeitpunkt der Buchung/Anmeldung veröffentlichten Fassung auf der
Internetseite der Hebamme (https://hoenigandrea.hebamio.de/).

1.1 Die Hebamme ist eine einzeln arbeitende Hebamme, die nur im eigenen Namen, mit eigener Haftung, auf eigene Rechnung
tätig wird. Die oben genannten Leistungen werden durch die Hebamme persönlich erbracht. Soweit während der Schwangerschaft
oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in
ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben.
  1. Kassenleistungen, Wahlleistungen, Zusatzleistungen
2.1 Kassenleistungen

Die Kassenleistungen der Hebamme erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V,
der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde. Kassenleistungen sind:
  • Vorgespräch
  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
  • Beratung
  • Wochenbettbetreuung nach der Geburt (auch Hausbesuche)
  • Beratung bei Still-und Ernährungsproblemen des Säuglings
 

 

2.2 Wahlleistungen

Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen
des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin
bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen. Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder, sofern diese nicht von
der Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen werden. Die Hebamme verpflichtet sich zur Information vor
Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung.
Der zu zahlender Betrag berechnet sich nach der jeweiligen gültigen Hebammengebührenordnung.

2.3 Zusatzleistungen

Zusatzleistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen (es sei denn, diese hat vorab die Übernahme ausdrücklich
erklärt) und stellen eine Selbstzahlerleistung dar. Zusatzleistungen sind:
  • Mehraufwandspauschale Wochenbett nach ambulante Geburt/Hausgeburt
  • Behandlung mit K-Taping
  • Behandlung per Lasertherapie
  • Behandlung im Rahmen der Effektiven Manuellen Hilfen (EMH®) und Massagen
2.4 Anmeldung/Vertragsabschluss

Die Buchung einer Kassenleistung und Zusatzleistung kann mündlich, per E-Mail, telefonisch erfolgen.

Bei der Anmeldung über die https://hoenigandrea.hebamio.de gibt die Interessentin mit der Auswahl „Anmelden“ ihr Angebot
zum Abschluss des Vertrags ab und erklärt, dass Sie die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung
personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Es erfolgt eine automatisierte
Eingangsbestätigung an die Interessentin. Nach Prüfung der Anmeldung kommt mit Zusendung der Terminbestätigung per E-Mail
durch die Hebamme der Vertrag zustande und die Leistungsempfängerin hat den Termin verbindlich gebucht.

Bei mündlicher Buchung, telefonischer Buchung, Buchung per E-Mail einer Kassenleistungen oder Zusatzleistung vereinbart die
Leistungsempfängerin mit der Hebamme einen Termin und mit Zusendung der Terminbestätigung per E-Mail durch die Hebamme kommt
der Vertrag zustande und die Leistungsempfängerin hat den Termin verbindlich gebucht.  Die Leistungsempfängerin bestätigt
mit der Buchung, dass Sie die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten
gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.
Die Kommunikation zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin erfolgt vorwiegend per E-Mail. Bitte Spam-Filter
freizuschalten und das Spam- Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebamme hin kontrollieren.

Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, der Hebamme eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen
personenbezogenen Daten mitzuteilen.

Mit Buchung einer Leistung der Hebamme ergibt sich kein automatischer Anspruch für weitere Leistungen. Für eine
regelmäßig hebammenbetreute Schwangerschaft und das anschließende Wochenbett ist zusätzlich ein Allgemeiner
Behandlungsvertrag zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin zu schließen.

2.5 Abrechnung

2.5.1 Abrechnung von Kassenleistungen

Bei gesetzlich versicherten Leistungsempfängerinnen rechnet die Hebamme die Kassenleistungen mit der leistungspflichtigen
gesetzlichen Krankenkasse nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V ab. In folgenden Fällen werden
die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher der Leistungsempfängerin privat in Rechnung gestellt:
falls keine gültige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht; falls Leistungen von mehreren Hebammen in
Anspruch genommen werden und dadurch erstattungsfähige Kontingente überschritten werden; falls die Leistungsempfängerin der
Hebamme die Bestätigung der Leistung verweigert und dadurch keine Kassenabrechnung möglich ist.

Privatversicherte Frauen und Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgeltes für die Kassenleistungen der Hebamme
verpflichtet, auch wenn einzelne Leistungen ganz oder nur teilweise von Ihrer Versicherung oder Beihilfe übernommen werden.
Bei privat versicherten Frauen und Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der privaten
aktuell gültigen HebGV des Bundeslandes Hessen. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die
erstattungsfähigen Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Die gestellte Rechnung ist innerhalb von 21 Tagen
nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, unabhängig ob, und wann durch die Versicherung oder die Beihilfestelle
(§ 286 Abs. 3 BGB) erstattet wird. Hinweis: Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen
Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro
berechnet.

Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im
Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden, schuldet (z.B Heilfürsorgeberechtige), legen eine
Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die alle Leistungen umfasst, die im Einzelfall notwendig sind. Liegt eine
solche Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommen Leistungen nicht ab, ist die
Leistungsempfängerin als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgeltes für die Leistung verpflichtet.

2.5.2 Abrechnung von Zusatzleistungen

Zusatzleistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen (es sei denn, diese hat vorab die Übernahme ausdrücklich
erklärt) und stellen eine Selbstzahlerleistung dar. Die Leistung wird nach der Erbringung durch die Hebamme in Rechnung
gestellt oder unmittelbar nach der Erbringung der Leistung in bar beglichen.

Die gestellte Rechnung ist innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug wird neben
den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.

Die Höhe der Vergütung einer Zusatzleistung wird im Behandlungsvertrag über Zusatzleistungen geregelt.

2.6 Absage von Kassenleistungen/Zusatzleistungen

2.6.1 Sofern die Hebamme aus zwingenden, insbesondere aus berufs- oder krankheitsbedingten Gründen, eine Kassen- oder
Zusatzleistung absagen muss, wird Sie die Leistungsempfängerin schnellstmöglich informieren. Der Leistungsempfängerin
entstehen daraus keine Ansprüche, sofern von der Hebamme ein Ersatztermin angeboten wird.

2.6.2 Bei Verhinderung und in Zeiten von Krankheit, Urlaub oder Fortbildung ist die Hebamme berechtigt eine hinzugezogene
Kollegin zu beauftragen. Eine Vertretung ist aber nicht gewährleistet. In Vertretungsfall erfolgt die Abrechnung von der
hinzugezogenen Kollegin für die von ihr erbrachten Leistungen auf eigene Rechnung und Haftung. Um einen reibungslosen
Betreuungswechsel zu gewährleisten, entbindet die Leistungsempfängerin die Hebamme mit diesen AGBs von der Schweigepflicht,
wegen über der hinzugezogenen Kollegin und berechtigt damit die Hebamme Ihre betreuungsrelevanten Daten und Inhalte der
Betreuung an die hinzugezogene Kollegin weiterzugeben. Urlaub und Abwesenheit wegen Fortbildung wird von der Hebamme im
Vorfeld angekündigt.

2.6.3 Die Buchung für eine Kassen- oder Zusatzleistung erfolgt verbindlich. Sollte die Leistungsempfängerin an einem
gebuchten Termin, gleich aus welchem Grund, nicht teilnehmen können, so fallen bei einer Stornierung bis mindestens 24
Stunden vor der Leistung keine Kosten für die Leistungsempfängerin an. Für unentschuldigte, nicht wahrgenommene oder nicht
rechtzeitig abgesagte Termine gilt die private Gebührenverordnung als vereinbart und es fällt eine Ausfallpauschale in Höhe
der ausgefallenen Vergütung plus 5,00 Euro Aufwandsentschädigung an. Verspätet sich die Leistungsempfängerin zur
vereinbarten Behandlung oder Beratung, wird die Zeit ab der vereinbarten Leistungszeit berechnet. Die Hebamme stellt der
Leistungsempfängerin die dem vereinbarten Zeitpunkt in Rechnung.
  1. Kurse
  2.  Widerrufsbelehrung
4.1 Widerrufsrecht: Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Die Hebamme weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen
Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht
auszuüben, müssen Sie der Hebamme, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag
zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
Widerrufsfrist absenden.

4.2 Folgen des Widerrufs:
Die Hebamme hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab
dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der Hebamme eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin
verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebamme einen
angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung

4.3 Musterwiderrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Hebamme Katrin Gröger, Schöne Aussicht 15E, 61389 Schmitten oder per E-Mail an info@katringroeger.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden
Dienstleistung (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (
*) Unzutreffendes streichen
  1. Abrechnung
Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt elektronisch über die externe zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen 
Hebamio® – Somedio Software GmbH. Die Leistungsempfängerin ist mit der Übermittlung ihrer abrechnungsrelevanten Daten
(Name, Anschrift, Geburtsdaten, Leistungs- und Versicherungsdaten) an die zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen und
der Speicherung auf einem stationären und/oder mobilen Gerät der Hebamme sowie mit einer Zwischenspeicherung auf einem
externen Server, einverstanden. Die Leistungsempfängerin entbindet die Hebamme von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht,
insoweit dies für die Abrechnung und den Forderungseinzug von Hebammenleistungen erforderlich ist. Die Leistungsempfängerin
ist damit einverstanden, dass zur Abrechnung mit ihrer Krankenkasse Hebamio® – Somedio Software GmbH beauftragt wird, sowie
dass zur Abrechnung notwendigen Angaben der Hebamme weitergeleitet werden (nach § 301a SGB V).
  1. Dokumentation
Die Dokumentation erfolgt elektronisch über die Hebamio® – Somedio Software GmbH. Die Leistungsempfängerin ist mit der 
Übermittlung ihrer zu Dokumentationszwecken notwendigen Daten und Befunde (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Leistungs- und
Versicherungsdaten, medizinische Befunde) an Hebamio® – Somedio Software GmbH, der Speicherung auf einem stationären und/oder
mobilen Gerät der Hebamme sowie mit einer Speicherung auf einem externen Server der Hebamio® – Somedio Software GmbH
einverstanden. Die Leistungsempfängerin entbindet die Hebamme von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht, insoweit dies für die
Dokumentation erforderlich ist.

6.1 Medizinische Unterlagen
Die Hebamme erhebt, speichert, ändert bzw. löscht und übermittel im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der
jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. Kostenträger) Daten über Person, sozialen Status sowie die
für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten. Weitere Daten werden zum Zwecke der Begleituntersuchung, Dokumentation
und Auswertung verwendet, mit der Einschränkung, dass die Privatsphäre der Leistungsempfängerin vor der Öffentlichkeit
geschützt wird. Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes.

Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung stellen die Hebammen der weiter betreuenden Stelle Befunde
und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Mit dem Abschluss
dieses Vertrages erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden.
  1. Bild,- Film- und Tonaufnahmen und Nutzungsrechte
Jegliche Anfertigung von Bild,- Film- und Tonaufnahmen insbesondere während laufender Kurse und Onlineberatungen, 
unterliegen dem ausdrücklichen Einverständnis der Hebamme.
  1. Haftung
8.1 Die An- und Abreise der Leistungsempfängerin zum vereinbarten Ort der Leistung erfolgt auf eigene Kosten und auf 
eigenes Risiko.

8.2 Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgestellte Kinderwägen oder sonstige abgelegte Gegenstände.
Die Leistungsempfängerin wird selbst für die Sicherung ihrer Gegenstände sorgen. Sie legt bspw. Brillen, Mobiltelefon und
Schmuck vor der Beratung/Behandlung an einen sicheren Ort ab.

8.3 Die Teilnahme an der Beratung/Behandlung/Kurs erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Hebamme wird der Leistungsempfängerin
fachkundige Hilfe leisten und sie beraten. Bei Anwendung des Erlernten (z.B. Abhalten eines Neugeborenen) handelt die
Leistungsempfängerin eigenverantwortlich. Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Ausführung und den Erfolg des
Erlernten, insbesondere nicht für Folgen einer möglicherweise nicht sachgemäßen Anwendung.

8.4 Die Hebamme haftet nur für Schäden wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für Schäden der
Leistungsempfängerin aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig
vertrauen dürfen.

8.5 Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in
Schwangerschaft und Wochenbett, sowie bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit der Hebamme besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/ diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis, die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
  1. Pflichten der Leistungsempfängerin
Die Leistungsempfängerin ist verpflichtet in einem für den Kurs/Termin geeigneten körperlichen Zustand zu erscheinen. Der 
Hebamme sind vor Kurs-/Terminbeginn jegliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sowie alle schwangerschaftsspezifischen
Umstände mitzuteilen, die sich auf den bevorstehenden Kurs/Termin auswirken können.
  1. Erreichbarkeit der Hebamme
Die Erreichbarkeit der Hebamme ist unter https://groeger.hebamio.de (Vertretungsregelung – Regelungen zur Erreichbarkeit) 
beschrieben, was die Leistungsempfängerin zur Kenntnis genommen hat.

Die Hebamme übernimmt keine 24 Stunden Bereitschaft. Bei Nichterreichbarkeit haftet die Hebamme nicht. In akuten Situation
suchen Sie bitte ein Krankenhaus auf, wenden sie sich an Ihren betreuenden Arzt oder wählen Sie den Notruf 112!
  1. Reklamation über Dienstleistungen der Hebamme
Reklamationen bezüglich einer von einer Leistungsempfängerin empfundenen Schlechtleistung der Hebamme sind ihr schriftlich 
binnen zwei Wochen nach Kursende/Terminende vorzutragen.
  1. Datenschutz
Die Datenschutzerklärung wurde zur Kenntnis genommen und ihr wird zugestimmt.
  1. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die 
Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame
Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Lücke.

Stand 05.04.2024